Bestandsaufnahme
Strukturierter Ersttermin: Wir prüfen, was vorhanden ist, was fehlt und was dringend ist – ohne Ihren Betrieb zu stören.
Die gesetzlich vorgeschriebene Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 – strukturiert, effizient und mit minimalem Aufwand für Sie. Statt Sie mit Vorschriften allein zu lassen, priorisieren wir Maßnahmen, schaffen Klarheit und sichern Ihre Rechtskonformität.
Alles erfolgt digital oder vor Ort – begleitet von einem festen Ansprechpartner, der Ihre Abläufe kennt und Sie auch bei Audits und Behörden vertritt.
Strukturierter Ersttermin: Wir prüfen, was vorhanden ist, was fehlt und was dringend ist – ohne Ihren Betrieb zu stören.
Sie erhalten eine klare, machbare Prioritätenliste. Wir kümmern uns zuerst um das, was rechtlich und praktisch zählt.
Begehungen, Fristen, Unterweisungen, Dokumentation – läuft. Sie merken davon nur eines: Ruhe im Thema.
Ja – jedes Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten ist nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2 verpflichtet, sicherheitstechnisch betreut zu werden. Die Form hängt von Größe und Branche ab. Wir sagen Ihnen im Ersttermin klar, was für Sie gilt – und was nicht.
Das hängt von Mitarbeiterzahl, Branche und Betreuungsumfang ab. Nach dem Ersttermin erhalten Sie ein transparentes Angebot mit festen Konditionen – keine versteckten Posten, keine Überraschungen.
Nein. Wir prüfen Bestehendes, übernehmen, was brauchbar ist, und schließen nur die Lücken. Das spart Zeit und Geld.
Ersttermin buchen – wir verschaffen Ihnen in kurzer Zeit den kompletten Überblick.
Passend dazu: Unterweisungen & Prüfungen · Arbeitsmedizin & ISO 45001