Externer Brandschutzbeauftragter

Brandschutz: Vorsorge, die im Ernstfall trägt.

Brände zählen zu den größten Risiken im Unternehmen. Wir stellen Ihren externen Brandschutzbeauftragten – mit echter Einsatzerfahrung aus dem feuerwehrtechnischen Dienst – und sorgen dafür, dass Sie alle Vorschriften sicher erfüllen.

Das übernehmen wir

Kein Einzelmaßnahmen-Flickwerk. Ein Konzept.

Statt Einzellösungen entwickeln wir ein Brandschutzkonzept, das zu Ihren Abläufen und Räumen passt – und im Ernstfall wirklich greift.

  • Externer Brandschutzbeauftragter – benannt, qualifiziert, erreichbar
  • Brandschutzkonzept – passend zu Gebäude, Nutzung und Abläufen
  • Flucht- und Rettungswege – geprüft, gekennzeichnet, freigehalten
  • Feuerlöscher & Brandschutzeinrichtungen – kontrolliert und fristgerecht gewartet
  • Brandschutzunterweisungen & Evakuierungsübungen – praxisnah statt PowerPoint-Monolog
  • Begleitung bei Begehungen – durch Behörden, Versicherer und Prüfstellen
Fluchtweg mit Sicherheitsbeleuchtung
So läuft's

So bringen wir Ihren Brandschutz auf Kurs.

Brandschutz-Check

Wir begehen Ihre Räume, prüfen den Ist-Zustand und decken Risiken auf – vom Fluchtweg bis zur Löschmitteldeckung.

Konzept & Maßnahmen

Sie erhalten ein praxistaugliches Brandschutzkonzept mit priorisierten Maßnahmen – verständlich und machbar.

Betreuung & Übungen

Wir halten alles aktuell: Prüffristen, Unterweisungen, Evakuierungsübungen. Damit im Ernstfall jeder Handgriff sitzt.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Brandschutz.

Brauchen wir einen Brandschutzbeauftragten?

Das hängt von Gebäudenutzung, Landesbauordnung, Versicherungsauflagen und Gefährdungsbeurteilung ab – in vielen Fällen ist er vorgeschrieben, in fast allen sinnvoll. Wir prüfen das für Ihren Betrieb und sagen Ihnen klar, was gilt.

Was unterscheidet AASG von anderen Anbietern?

Unsere Brandschutzkompetenz kommt aus der Praxis: Brandschutzbeauftragter, Werkschutzfachkraft und Feuerwehrmann mit Einsatzerfahrung. Wir wissen, wie sich ein Ernstfall anfühlt – und planen genau dafür.

Wie oft müssen Evakuierungsübungen stattfinden?

Als Richtwert gilt: mindestens einmal jährlich, abhängig von Gefährdungslage und Vorgaben. Wir organisieren die Übungen, werten sie aus und dokumentieren alles rechtssicher.

Wie brandsicher ist Ihr Betrieb?

Brandschutz-Check buchen – wir sagen Ihnen ehrlich, wo Sie stehen.

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